Wjatscheslaw Romadanow

Ihr Spezialist für Immobilien und Finanzierungen

Wjatscheslaw Romadanow

Wjatscheslaw Romadanow

Ihr Spezialist für Immobilien und Finanzierungen

Wjatscheslaw Romadanow

Nur ein erfahrener Pilot ist ein guter Pilot. Oder würden Sie auf einem Langstreckenflug ruhigen Gewissens zu einem Anfänger in die Maschine steigen? Eher nicht. Immerhin geht es um Ihr Leben.

In gewissem Sinne gilt das auch bei Ihren Finanzen. Diese müssen sorgsam, effizient und verantwortungsvoll betreut und optimiert werden, damit Sie für alle Fälle abgesichert sind – und im Idealfall ein Leben lang davon profitieren. Genau das ist die Aufgabe als Ihr Finanz-Flugkapitän.

kostenlose Beratung anfordern

  • Meine 1. Kfz-Versicherung:
    richtig günstig gestartet


    „Als ich im Internet nach einer günstigen Autoversicherung gesucht habe,
    war ich erschrocken, wie viel ich als Fahranfänger zahlen müsste. Mein
    FG-Berater hat dann aber ein tolles Angebot für mich herausgesucht, das
    richtig günstig ist. Hätte ich allein nie gefunden!“

    Finden Sie die passende Autoversicherung

      • Perfekt abgesichert mit der
        richtigen Autoversicherung


        „Meine alte Kfz-Versicherung wollte nach meinem Unfall nicht zahlen,
        weil ich völlig falsch versichert war. Gut, dass mein FG Experte jetzt
        für eine Absicherung gesorgt hat, die wirklich zu mir passt!“

        Finden Sie die passende Autoversicherung

          • Kfz-Versicherung gewechselt
            und 600 Euro gespart


            „Unser FG-Berater hat uns geraten, mit unserem Erst- und unserem
            Zweitwagen die Kfz-Haftpflicht zu wechseln. Und das lohnt sich richtig:
            600 Euro sparen wir im Jahr – und das bei gleichbleibend gutem
            Versicherungsschutz.“

            Finden Sie die passende Autoversicherung

              Kfz-Versicherung wechseln mit Verstand

              Warum Sie nur mit persönlicher Beratung die beste Autoversicherung finden

              Kaum etwas wird so oft gewechselt wie die Kfz-Versicherung. Die Versicherer locken mit günstigen und immer günstigeren Tarifen für die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung. Der Verbraucher stochert im Nebel, wenn es darum geht, sich einen Überblick und einen Vergleich der einzelnen Kfz-Tarife zu verschaffen.

              Beim Online-Vergleich sieht man dann den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Die zu vergleichenden Eckdaten für ein wirklich passendes Angebot sind einfach zu vielfältig. Am Ende ist man nicht schlauer, sondern nur verwirrter. Und die Gefahr dabei: Der einzige Vergleich, der immer funktioniert, ist der des Preises.

               

              Die neuen Typklassen – das ändert sich für Sie

              Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) hat die neuen Typklassen herausgegeben. Dies bedeutet für 5,7 Millionen Fahrzeughalter auch höhere Prämien bei der Kfz-Versicherung. Jeder siebte Autofahrer ist davon betroffen.

              Neue Typklassen

              Neue Typklassen: Was heißt das?

              In den Typklassen bewerten die Versicherer das Schadensrisiko eines Automodells anhand der Unfalls- und Schadensbilanz der vergangenen drei Jahre. Eine höhere Typklasse bedeutet auch höhere Versicherungsbeiträge für ein Kfz.

              Neben Fahrern beliebter Fahranfänger-Modelle werden vor allem die Besitzer hochmotorisierter Oberklasse-Modelle und SUVs künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Immerhin 13 % der Kfz-Besitzer haben Glück, ihre Typklasse bessert sich im Vergleich zum Vorjahr.

               

              Sonderkündigungsrecht

              Sonderkündigungsrecht und Versicherungswechsel

              Wird Ihre Kfz-Versicherung durch eine ungünstigere Typklasse teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wer also jetzt in einer schlechteren Typklasse gelandet ist, kann die höheren Kosten durch den Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung auffangen. Wir empfehlen einen Tarifvergleich durch uns – in einem Wechsel der Versicherung steckt bares Geld!

               

              Preiswertere Kfz-Versicherung

              Wechseln Sie jetzt zu einer günstigeren Kfz-Versicherung

              Das Jahresende naht und damit die Möglichkeit, sich für eine preiswertere Kfz-Versicherung zu entscheiden. Die meisten Kfz-Versicherungen können bis vier Wochen vor dem Jahresende gekündigt werden. Stichtag (beispielhaft und rechtliche unverbindlich) min. 2 Monate zum Ende des laufenden Jahres ( 30. November zum 31. Dezember)  bzw. des Versicherungsjahres gem. Police zum Beispiel (28.02. zum 31. März). Wird die Versicherung durch die neuen Typklassen für Sie teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

              Jederzeit kündigen bei Fahrzeugwechsel

              Achtung: Auch bei einem Fahrzeugwechsel gilt ein Sonderkündigungsrecht! Bereits gezahlte Beiträge für das abgemeldete Fahrzeug erhalten Sie anteilig zurück.

               

              Günstige Angebote zum Jahreswechsel

              Günstige Tarifangebote zum Jahreswechsel

              Gerade zum Jahresende bieten viele Versicherungen besonders günstige Angebote an. Es gibt zwar eine Reihe von Portalen im Internet, bei denen Sie Tarife vergleichen können. Aber nicht alle Vergleichsportale führen auch alle Versicherungen auf – und viele der attraktiven Wechselangebote finden sich dort nicht. Besser ist es also, uns mit der Suche nach der günstigsten und besten Versicherung zu beauftragen – wir werden Ihnen dabei helfen, Ihr Geld zu sparen!

               


              Ist eine günstige Kfz-Versicherung auch automatisch die richtige Versicherung für Ihren PKW oder Ihr Motorrad?

              Ein teurer Schutz ist zwar nicht automatisch auch der bessere Schutz und geringere Prämien müssen nicht zwangsläufig auch mit schlechteren Bedingungen einhergehen. Aber sehr oft ist es leider so, dass man an der falschen Ecke gespart hat und im Schadensfall dann dumm dasteht. Weil „billig“ eben oft genau das ist, nämlich das Gegenteil von „gut“. Wer beim Abschluss nur auf die Prämie achtet, läuft Gefahr, seine Risiken nicht ausreichend abzudecken.

              Wie können Autobesitzer die Spreu vom Weizen trennen? Wie findet man die preiswerte, aber gute und passende Versicherung für sein Auto?

               

              Zur optimalen Kfz-Versicherung dank individueller Beratung

              Darum sollten Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung auf individuelle Beratung setzen:

              • In Online-Portalen lässt sich nur der Preis einfach vergleichen.
              • Mit einer persönlichen Expertenberatung können sowohl erfahrene Autobesitzer als auch junge Autofahrer ihre Sparpotenziale voll ausnutzen.
              • Wer beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nur auf die Prämie achtet oder aus Unwissenheit an der falschen Ecke spart, steht im Schadensfall dumm da.
              • Bei Voll- und Teilkaskoversicherung ist für Laien das Ziehen von Vergleichen besonders schwierig, da für die Anbieter Vertragsfreiheit gilt.

              Eine gute Beratung ist der beste Spartipp

              Individuell wie Sie und Ihre Wünsche, was die perfekte Versicherung für Ihr Kfz angeht, sollte auch die Beratung sein, die Sie dafür bekommen. Wer bei seiner Autoversicherung oder Motorradversicherung sinnvoll sparen will, der tut das am besten, indem er sich von jemandem beraten lässt, der den Markt der Versicherungen kennt und sich in Schadensfreiheitsklassen, Insassenunfallschutz, Mobilitätsservice, Haftpflicht und Kaskoversicherungen auskennt wie in der eigenen Wohnung.

              Mit einer persönlichen Beratung können sowohl erfahrene Autobesitzer, die zum Beispiel eine Zweitwagenversicherung suchen, als auch junge Autofahrer ihre Sparpotenziale voll ausnutzen.

              Gerade Fahranfänger sind oft gezwungen, ihr Auto wegen des höheren Unfallrisikos und einer niedrigen Schadensfreiheitsklasse teurer zu versichern. Hier kann ein geschulter Berater dabei helfen, unnötige Geldausgaben zu vermeiden.

               


              Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – was muss, was kann, was sollte?

              Die Haftpflichtversicherung trägt es schon im Namen: Sie ist Pflicht und übernimmt Schadenersatzansprüche gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Bedingungen sind gesetzlich geregelt, aber in den Details liegt dann, wie so oft, der Teufel, und der kann im Schadensfall eine große (und unerwünschte) Wirkung erzielen.

              Die Haftpflicht springt dann ein, wenn ein Autofahrer einen Unfall verschuldet und dabei andere schädigt. Hier ist die hohe Deckungssumme ein wichtiges Kriterium, denn wenn der Schaden die abgesicherte Summe übersteigt, haftet der Unfallverursacher persönlich. Das kann teuer werden, wenn zum Beispiel bei einem Personenschaden eine lebenslange Rente gezahlt werden muss. Hier sollte man nicht knausern und bis zum Höchstbetrag aufstocken, denn der Unterschied in der Prämie ist letztlich nicht sehr groß.

              Wer viel mit Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte darauf achten, in welchen anderen Ländern die Versicherung auch gilt und ob die sogenannte „Mallorca-Police“ als Erweiterung inbegriffen ist, die greift, falls man mit einem Mietwagen im Ausland einen Unfall verursacht.

               


              Vollkasko, Teilkasko – wer leistet was und wann lohnt sich welche Versicherung?

              Noch komplizierter wird es bei der Voll- oder Teilkaskoversicherung. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, es gilt für alle Anbieter Vertragsfreiheit. Das heißt in der Praxis: Wer hier Vergleiche ziehen will, müsste sich jeweils das Vertragswerk bis ins letzte Kleingedruckte zu Gemüte führen – und dann auch noch verstehen.

              Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, was brauche ich tatsächlich?

              Wollen Sie einen Neuwagen so vollständig wie möglich absichern? Oder fahren Sie ein älteres Modell noch so lange, bis die Reparaturkosten den Wert des Wagens übersteigen? Oder geht es Ihnen darum, den Zweitwagen abzusichern, der ohnehin mehr in der Garage steht als er gefahren wird?

              Generell kann man davon ausgehen, dass die Teilkasko die Kosten für folgende Schäden abdeckt:

              • nach einem Brand
              • nach einem Diebstahl oder Einbruch ins Auto
              • Glasschäden
              • Elementarschäden
              • durch Unfälle mit (Wild-)Tieren entstandenen Schaden

              Bei einer Vollkaskoversicherung kommt hierzu noch ein Schutz für Schäden hinzu, die mut- und böswillig durch Unbekannte oder durch das eigene schuldhafte Verhalten entstanden sind. Die Vollkasko- springt im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung auch bei einer Fahrerflucht des Unfallgegners ein.

               

              Aber Vorsicht:

              Sowohl bei der Teil- als auch der Vollkasko sind durch Klauseln immer auch bestimmte Fälle ausgeschlossen. Hier liegt der Teufel im Detail bei der Frage, ob die Autoversicherung letztendlich zahlt.

              Wer blickt hier noch durch?

              Solche Details sind zum Beispiel der „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“; bei Neuwagen die Dauer der Neuwertentschädigung (dabei ist die Zeitspanne wichtig, in der bei Diebstahl oder Totalschaden von der Versicherung noch der Neupreis gezahlt wird), es gibt individuelle Erweiterungen wie den „Fahrerschutz“ oder Rabatte, wenn eine bestimmte Fahrleistung jährlich nicht überschritten wird, eine Werkstattbindung vereinbart wird oder das Auto nachts in der Garage parkt und so weiter.

              Auch die Frage der Schadensfreiheitklasse (SF-Klasse) ist wichtig: Wird der Schadensfreiheitrabatt bei einem Versicherungswechsel im gleichen Maße gewährt?

              Checkliste Kfz-Versicherung:

              Kfz-Haftpflicht plus Teil- oder Vollkaskoversicherung:

              • „Mallorca-Police“
              • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
              • Möglichkeit zum Schadensrückkauf für sechs Monate
              • Rabattschutz
              • GAP-Deckung (bei Leasingfahrzeugen)

              Teil- und Vollkaskoversicherung

              • Erstattung bei Unfällen mit Tieren aller Art
              • Übernahme von Kosten durch Marderschäden inkl. Folgeschäden
              • Neuwagen: Kaufwert- und Neuwertentschädigung (mind. 24 Monate)
              • Elementarschäden wie Erdbeben oder Lawinen
              • Rückstufungsregeln im Schadensfall

              Optionale Zusatzversicherungen:

              • Fahrerunfallversicherung
              • Schutzbrief
              • Verkehrs-Rechtsschutz

              Besser als jede Checkliste: Die Beratung durch unsere unabhängigen Experten

              Machen Sie noch heute einen Termin und lassen Sie sich unverbindlich und gratis beraten!

              Der Wegweiser durch den Versicherungsdschungel

              Das alles lässt sich mit herkömmlichen Online-Vergleichsportalen nicht abchecken. Hier hilft dem Laien tatsächlich eine individuelle Beratung, um den Überblick zu bekommen und sich angemessen zu informieren.

              Nutzen Sie das Fachwissen unserer unabhängigen und fachlich topfitten Experten. Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen und finden für Sie heraus, welche Versicherung am besten zu Ihnen und Ihrem Kraftfahrzeug passt.

               


              Worauf muss ich achten, wenn ich meine Kfz-Versicherung wechseln will?

              Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel ein Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Gekündigt werden kann ein Monat vor Ablauf, also zum 30. November. Hierzu müssen keine Gründe angegeben werden, das Kündigungsschreiben muss nur pünktlich vorliegen. Entscheidend ist das Eingangsdatum!

              Um gültig zu sein, muss die Kündigung schriftlich (Brief oder Fax) und eigenhändig unterschrieben sein. Wer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben mit Rückschein und bittet um eine schriftliche Bestätigung.

              Aufgepasst: Immer mehr Anbieter haben eine unterjährige Vertragslaufzeit, wie zum Beispiel vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres. Hierauf müssen Sie unbedingt achten. Auch bei Beitragserhöhungen ist ein Wechsel der Versicherung möglich, für diesen Fall gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Rechnungserhalt.

               

              Vorsicht:

              Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist, damit Sie nicht am Ende ohne Versicherungsschutz dastehen. In diesem Fall droht die Zulassungsbehörde mit Zwangsabmeldung und Bußgeld.

              Neues Auto, neue PKW-Versicherung

              Wenn man sein Auto verkauft, ist keine Kündigung erforderlich, denn mit der Abmeldung erlischt automatisch auch der Versicherungsvertrag. Für Ihren neuen PKW haben Sie dann die freie Versicherungswahl, wobei Sie ihren Schadenfreiheitsrabatt auf den neuen Vertrag übertragen lassen können.


              Finden Sie mit unserer Hilfe die für Sie beste Autoversicherung

              Kontaktieren Sie uns

              Zahlen Sie zu viel und für die falsche Kfz-Versicherung?

              Wir machen für Sie den Kfz-Versicherungs-Check

              Wir sind für Sie da