Kurznews
Aktuell im Fokus: Das junge Jahr hält viele Themen für Sie bereit. Wir informieren kurz und bündig über alles, was die Welt der Abgaben, Zuschüsse und Investitionsmöglichkeiten bewegt. Darüber hinaus haben wir aktuelle Themen zu Verordnungen, die Einfluss auf Ihr Leben nehmen, vorbereitet.
Rentenerhöhung
Wie immer gibt es auch in diesem Jahr im Juli eine Erhöhung der gesetzlichen Renten. Diese soll kräftig ausfallen: Die Rede ist von einer Erhöhung zwischen 4 und 5 Prozent. Das trifft zwar nicht ganz die Prognose der Deutschen Rentenversicherung, dürfte aber dennoch auf Freude stoßen.
Arbeitslosen- und Sozialhilfebeträge steigen leicht
Empfänger*innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter bekommen künftig als alleinstehende Erwachsene 3 Euro mehr im Monat (Regelsatz 2022: ca. 449 Euro). Kinder und Jugendliche, die davon betroffen sind, bekommen ebenfalls etwas mehr als im letzten Jahr: Der Kinderzuschlag wurde leicht erhöht.
Corona-Bonus vom Arbeitgeber
Beschäftigte können bis zum 31. März einen steuer- und sozialabgabefreien Corona-Bonus von maximal 1.500 Euro erhalten. Der Bonus muss zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt werden, das kann einmalig oder in Raten erfolgen. Dies ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sie kann also nicht beantragt werden.
Umtauschfrist für den Papier-Führerschein verlängert
Ältere Autofahrer*innen (Jahrgänge1953 bis 1958) bekommen wegen Corona mehr Zeit für den Umtausch ihres alten Führerscheins: Die Frist wurde um ein halbes Jahr verlängert (bis zum 19. Juli 22). In dieser Zeit wird das Verwarnungsgeld, das sonst fällig gewesen wäre, nicht erhoben.
Minijob: Steuer-ID melden
Wer beispielsweise eine Haushaltshilfe als Minijobber*in beschäftigt, muss ab Januar 22 der Minijob-Zentrale die Steueridentifikationsnummer des/der Beschäftigten mitteilen. Das gilt aber nur dann, wenn man sich im Haushaltscheck-Verfahren gegen die Pauschsteuer-Option entschieden hat.
Stromtanken wird belohnt
Halter*innen eines rein elektrisch betriebenen Autos können ab diesem Jahr um die 300 Euro im Jahr fürs Stromtanken einstreichen. Das geht über die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote: Man kann sich die Emissionen, die das E-Auto verglichen mit einem Kfz mit Verbrennungsmotor spart, durch das Umweltbundesamt bescheinigen lassen und die Bescheinigung dann an ein Unternehmen verkaufen, das seine Treibhausgas-Emissionen reduzieren muss. Das geht ganz einfach über Dienstleister.
Online-Verträge per Klick kündigen
Ab Juli wird es uns Verbraucher*innen leichter gemacht, online geschlossene Verträge zu kündigen. Die Anbieter müssen hierfür einen leicht zugänglichen und gut sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite platzieren.
Diese neue, verbraucherfreundliche Regelung ist ein Bestandteil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Unter anderem werden darin kürzere Kündigungsfristen festgelegt.
Krankenkassenbeiträge bleiben stabil
Zum Jahreswechsel hat sich bei den meisten Krankenkassen nichts am Zusatzbeitrag geändert. Das gilt auch für die drei größten Kassen TK, Barmer und DAK.
Anders bei den AOKs: Hier müssen die rund 20 Millionen Versicherten mit einer Erhöhung rechnen.
2022: Homeoffice-Pauschale bleibt bestehen
Viele Angestellte haben ihre Arbeit in den letzten beiden Jahren von zu Hause aus erledigt und wurden dafür auch dann steuerlich entlastet, wenn kein heimisches Arbeitszimmer genutzt werden konnte. Das soll auch 2022 der Fall sein, denn die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass die Home-Office-Pauschale von maximal 600 Euro auch für das Jahr 2022 gelten soll.
Konkret heißt das: Für jeden Arbeitstag, den Sie ausschließlich im Homeoffice verbringen, können Sie bei der Steuererklärung 5 Euro Werbungskosten geltend machen, mit einer Höchstgrenze von 600 Euro pro Jahr. Um davon zu profitieren, muss man allerdings mit den gesamten Werbungskosten über 1.000 Euro liegen.
Leider: Das Aus für Ticketverkauf im Zug
In Fernzügen der Deutschen Bahn gibt es seit diesem Jahr keine Fahrkarte mehr bei dem/der Zugbegleiter*in. Man kann sein Ticket nur noch vorher am Automaten ziehe oder online bzw. im Reisezentrum kaufen. Für Spätentschlossene gilt: Zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges kann man sein Ticket noch an Bord per Handy oder Laptop erwerben.
Also lieber vorsorgen: Alle auf bahn.de oder in der Bahn-App gekauften Tickets können innerhalb von zwölf Stunden nach der Buchung inklusive der Sitzplatzreservierung kostenlos storniert werden. Das gilt auch für die Super-Sparpreise, die bisher davon komplett ausgeschlossen waren. Beim Kauf eingelöste Gutscheine oder mit bestimmten Rabatten gekaufte Tickets sind von der Sofortstornierung ausgeschlossen, hierfür gibt es keine Erstattung.
Endlich: Das Aus für die Plastiktüte
Seit dem 1. Januar gibt es an der Supermarktkasse keine herkömmliche Plastiktüte mehr: Sie sind verboten. Nur die dünnen Obst- und Gemüsebeutel und besonders stabile, mehrfach verwendbare Kunststoffbeutel sind noch erlaubt.
Musterklage gegen Sparkasse Köln-Bonn
Kund*innen können laut BGH-Urteil Gebühren zurückfordern, wenn die Bank sie ohne Zustimmung erhöht oder eingeführt hat. Diese Forderung wiesen viele Banken zurück, auch die Sparkasse Köln-Bonn. Begründet wurde das mit der sogenannten Drei-Jahres-Lösung. Aus diesem Grund haben die Verbraucherzentralen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn eingereicht: Kund*innen der Sparkasse können sich jetzt kostenlos ins Klageregister eintragen.
Sparkassen stellen Riester-Fondsverträge ein
Opfer der Niedrigzinsphase: Sparkassenkunden bekommen demnächst keine Riester-Fondssparpläne mehr. Auch die Deka-Bank stellt Ende Mai das Produkt „Deka-Zukunftsplan“ (Select und Classic) ein. Die Deka-Zukunftspläne wurden schon seit November 21 nicht mehr aktiv angeboten. Das Aus betrifft nicht die bestehenden Riester-Verträge, diese werden von der Deka unverändert fortgeführt.
ETF-Anteile: keine Vorabpauschale
ETF-Sparer dürfen sich freuen: Die jährliche Steuerzahlung auf den Wertzuwachs thesaurierender Fonds entfällt in diesem Jahr. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass die Vorabpauschale für 2022 wie auch schon im vergangenen Jahr wegen des allgemein niedrigen Zinsniveaus nicht erhoben wird.
Im Jahr 2020 waren das überschaubare Beträge: Pro 10.000 Euro ETF-Bestand fielen maximal 96 Cent Steuern an. Aber Achtung: Wenn man seine ETFs verkauft, wird der dann gültige Steuersatz angewandt und die Vorabpauschale wird dann darauf angerechnet.
Immobilien: Feststellungserklärung abgeben
Steuerpflichtige Immobilienbesitzer müssen wegen der Grundsteuerreform ab dem 1. Juli bei der Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung über ihre Grundstücke abgeben. Das sollte möglichst in elektronischer Form passieren. (Hintergrund: Wegen eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils darf die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr auf Grundlage der derzeitigen Einheitswerte erhoben werden.)
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